Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

Drittverwendbarkeit

auch: Drittverwendungsfähigkeit.

Unter einer Drittverwendungsfähigkeit versteht man die Möglichkeiten der Nachnutzung einer Immobilie im Sinne derabweichend von der ursprünglich geplanten Nutzung Verwendung, wenn der bisherige Mieter ausgezogen ist. Unter einer Drittverwendungsfähigkeit versteht man die Möglichkeiten der Nachnutzung einer Immobilie im Sinne derabweichend von der ursprünglich geplanten Nutzung Verwendung, wenn der bisherige Mieter ausgezogen ist. 

Gerade bei der Durchführung von Neubauprojekten ist es ratsam, die Aspekte der Drittverwendbarkeit und damit einhergehend das Nachvermietungspotenzial zu berücksichtigen. Bei Beachtung kann die Immobilie nach dem Ende eines Mietzyklus von einem anderen Nutzer weiterbetrieben werden, auch wenn dieser andere Anforderungen an das Objekt stellt. 

Ein häufiger Fehler von Selbstnutzern einer Immobilie ist das „Verbauen“ des Objekts. Unternehmen, die bei einer Neuansiedlung die Liegenschaft genau ihren Unternehmensprozessen anpassen, stehen möglicherweise vor dem Problem, dass sie das Objekt später schwieriger weiterverkaufen beziehungsweise weitervermieten können. Nutzer mit anderem Unternehmensprofil können die Immobilie aufgrund ihrer Spezifikationen nicht nutzen. In diesem Fall muss der Immobilienentwickler mit deutlichen Preisabschlägen rechnen. Dies kann dazu führen, dass nur das Grundstück seinen Mehrwehrt behält, da die neuen Nutzer an der Immobilie intensive Umbau- beziehungsweise Abrissarbeiten durchführen müssen.

Konkrete Aspekte bei Logistikimmobilien, welche die Drittverwendbarkeit einschränken, sind betonierte Zwischenebenen mit Obergeschossflächen oder auch zu enge Rangieraußenbahnen. Der Warenfluss wird dadurch erheblich eingeschränkt und bedarf eines zunehmend intralogistischen Aufwands. Weitere möglichst zu vermeidende Einschränkungen sind zu eng gezogene Stützraster, eine zu niedrige Deckenhöhe und auch zu wenige Ladetore. Auch andere Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften der Immobilie, zum Beispiel spezielle Heizsysteme, WGK-Ausrüstungen, Vertiefungen für schwere Geräte oder besonders helle Beleuchtungen der Produktionsstraßen, können für das eine Unternehmen von Vorteil sein, sich für ein anderes Unternehmen allerdings als hinderlich in den Prozessabläufen erweisen. 

In der Frühphase der Konzepterstellung für die Logistikimmobilie sollte ein Unternehmen die Vor- und Nachteile abwägen, um sich dann konkret für eine nutzerspezifische auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Immobilie („built to suit“) oder eine drittverwendungsfähige Immobilie entscheiden.