Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

EU-Batterieverordnung

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat am 10. Februar 2022 eine Batterieverordnung verfasst, welche den Weg zu einem neuen europäischen Gesetz ebnet. Es besteht nun ein ganzheitliches Regelwerk für den gesamten Produktlebenszyklus einer Batterie, von der Herstellung bis zum Recycling. Ziel ist ein nachhaltiger Produktkreislauf, der weltweite Standards setzen soll. Die EU betrachtet Batterien als Schlüsseltechnologien zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und zur Speicherung erneuerbarer Energien. 

Insgesamt wurden durch den Ausschuss 1.400 Änderungsvorschläge zur Einführung der Kategorie "Batterien für leichte Verkehrsmittel“ eingebracht (etwa E-Bikes). Ziel ist es, den Co2-Fußbabruck einer Batterie mit einer Erklärung zu verbinden. Und schließlich sind für das Recycling Mindestwerte für die Rohstoffe Kobalt, Blei, Lithium und Nickel vereinbart worden.

Gewollt ist auch, dass alle Inverkehrbringer von Batterien innerhalb der EU strengere Vorgaben bei Beschaffung, Verarbeitung sowie Handel mit Rohstoffen, Sekundärrohstoffen und Chemikalien einhalten müssen.

Gleichzeitig wurden die Sammelziele für Batterien deutlich erhöht. Heißt: Alle alten Fahrzeug-, Industrie- und Traktionsbatterien müssen zentral aufgefangen werden. Ab dem Jahr 2025 sollen 70 %, ab 2030 gar 80 % der Batterien gesammelt werden. Für Batterien der Kategorie leichte Verkehrsmittel (LMT) wurden folgende Ziele beschlossen: Ab 2025 bis 75 %, ab 2030 sogar 85 %.