Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

Industriebaurichtlinien (IndBauR)

Logistikimmobilien unterscheiden sich hinsichtlich Größe, Nutzungsweise und Lagergut teilweise deutlich voneinander. Verglichen mit klassischen Gewerbeimmobilien ist das Thema Brandschutz sehr komplex. Als Ergänzung der Landesbauordnungen regelt die Industriebaurichtlinie, ab welchen Flächengrößen beispielsweise eine Sprinklerung notwendig wird – und bis wann eine Brandmeldeanlage (BMA) ausreicht. Zudem werden Mindestanforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile beziehungsweise der verwendeten Baumaterialien formuliert. Das ist unter anderem deshalb wichtig, weil inzwischen bei zahlreichen Neubauprojekten Holzpaneele oder Brettschichtholz-Balken verwendet werden. Die Industriebaurichtlinie regelt aber auch die Anordnung der Rettungswege. Zahlreiche Typen von Logistikimmobilien fallen unter diese Bestimmungen. Ausgenommen sind jedoch beispielsweise Freilager sowie Sonderräume, die nochmals separaten Regulierungen unterworfen sind – unter anderem Hochregallager. Zusätzlich zu den Anforderungen der Industriebaurichtlinien können bei bestimmten Gefahrgütern wie Lithiumbatterien weitere Brandschutzauflagen bestehen.