Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

Instandhaltung / Instandsetzung

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Erhaltungslast für die Immobilie. In der Regel werden in Mietverträgen über Logistikimmobilien die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aber weitgehend auf den Mieter übertragen. Instandhaltungskosten sind im Allgemeinen die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (z.B. Wartungskosten). Bei den Instandsetzungskosten handelt es sich in der Regel um Kosten aus Reperatur und Wiederbeschaffung. Der Übertragung dieser Arbeiten sind aber Grenzen gesetzt. In Formularverträgen kann dem Mieter die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung nur im Inneren der Mietsache auferlegt werden und nur dann, wenn sie sich auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind. Die Instandhaltung und Instandsetzung an konstruktiven Teilen des Gebäudes (Dach und Fach) können in Formularverträgen nicht dem Mieter aufgebürdet werden, diese Arbeiten sind daher in der Regel Sache des Vermieters.