Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

Triple-Net

Werden dem Mieter sämtliche Betriebskosten einschließlich Steuern, Abgaben und Versicherungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (auch an "Dach und Fach") auferlegt, spricht man von einer Triple-Net-Miete (übersetzt: dreifach Netto). Problematisch bei der Triple-Net-Miete ist, dass dem Mieter nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung die Instandhaltung und Instandsetzung an Dach und Fach nicht in Allgemeinen Geschäftsbedinungen auferlegt werden kann. Dies ist nur individualvertraglich möglich, wobei z.T. auch noch vorausgesetzt wird, dass die Instandsetzungs- und Instandhaltungsverpflichtung des Mieters bei der Bemessung des Mietzinses berücksichtigt wurde. Zudem wird empfohlen, den Mietvertrag dann ausdrücklich als "Triple-Net-Mietvertrag" zu bezeichnen, damit klar wird, dass es sich um einen eigenen Vertragstyp handelt, der vom gesetzlichen Leitbild der Miete abweicht.