Das Loxikon von Logivest

WICHTIGE FACHBEGRIFFE AUS DER WELT DER LOGISTIK- UND INDUSTRIEIMMOBILIEN.

Verlader

In der Logistik ist der Verlader der Auftraggeber für Transportdienstleistungen. Allgemein wird die frachtübergebende Spedition oder Firma als Verlader bezeichnet. In diesem Fall agiert die Person oder die Firma, welche die Fracht an das Transportunternehmen übergibt, als Verlader. Wenn diese Person oder Firma eigenverantwortlich das Ladegut auf den Lkw oder Container verlädt, verantwortet sie einen ordnungsgemäßen und beförderungssicheren Transport. Verantwortlich sein für eine betriebssichere Verladung können der Verlader, der Absender, der Frachtführer und der Fahrzeugführer. Dies ist im § 22 der StVO geregelt.