Gewerbegebiet in Deutschland - Gewerbeimmobilie suchen
Suchgebiet einzeichnen
Points of interest
Karteneinstellungen
Karte
Satellit
+
-

GEWERBEGEBIET - BETRIEBSGEBIET FÜR DIE GEWERBLICHE ODER INDUSTRIELLE NUTZUNG

Gewerbegebiet (GE), auch Betriebsgebiet genannt, ist im Sinne des Städtebaurechts ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind.

Zu diesen Gewerbebetrieben zählen zum Beispiel Produktionsstätten, Hallen, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. In Ausnahmefällen können vereinzelt auch Wohnräume in Gewerbegebieten geschaffen werden.

ALLGEMEIN

Gewerbegebiete sind Betriebsbaugebiete, welche zwar Umweltbelastungen wie etwa erhöhtes Lärm- oder Geruchsaufkommen aufweisen können aber nicht in übermäßig starker Form. Damit unterscheiden sie sich von Industriegebieten, Sondergebieten und auch reinen Geschäftsbaugebieten, auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch all diese Sonderformen oftmals als Gewerbegebiet bezeichnet werden. In Mischgebieten ist im Gegensatz zu reinen Gewerbegebieten das Koexistieren von Wohnungen und Gewerbeeinheiten vorgesehen.

Eine Ausweisung eines Gewerbegebiets ist mit diversen Folgen bedacht. So folgt in der Regel eine Zunahme des Verkehrs, da durch das Trennen der Wohn- und Arbeitsplätze Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig auf ein Auto angewiesen sind. In Zukunft ist es vorgesehen Gewerbegebiete stärker in das ÖPNV Netz zu integrieren damit die Beschäftigten nicht alle individuell, sondern gemeinsam per Bus oder Bahn anreisen können. Ein weiteres Verkehrsaufkommen neben dem klassischen Personenverkehr sind Transporte von beispielsweise verarbeitenden Rohstoffen. Dieser betrifft allerdings meistens nicht die Wohngebiete da Gewerbegebiete gerade so ausgelegt sind das dieser Betriebsverkehr von Wohngegenden ferngehalten werden sollte.

Obwohl Gewerbegebiete eigentlich vor allem die umweltbeeinträchtigten Faktoren, wie Lärm oder Gerüche von Wohngebieten fernhalten sollten, wurden in den letzten Jahren auch andere Betriebsarten, wie zum Beispiel Verwaltungsgebäude dort angesiedelt.

Die Trennung von Wohngebieten und Gewerbegebieten wird vermehrt auch kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite wird die Abgrenzung des Gewerbes politisch gefördert. Befürworter bekräftigen den Vorteil, dass Wohngebiete weitgehend von den störenden Faktoren von Fabriken etc. verschont bleiben. Auf der anderen Seite gibt es auch vermehrt kritische Stimmen, welche der Meinung sind, Wohnen und Arbeiten solle wieder näher zusammengeführt werden. Eine geringere Distanz zum Arbeitsplatz könne für die Berufstätigen eine massive Zeitersparnis darstellen. Ein Kompromiss wären Mischgebiete in denen zumindest Betriebe wie Verwaltungsgebäude zusammen mit Wohngebäude vorgesehen sind und nur äußerst störende Betriebe in besondere Zonen ausgewiesen werden.

 

FINDEN SIE PASSENDE GEWERBEIMMOBILIEN ÜBER DIE TOP-LOGISTIKREGIONEN DEUTSCHLANDS

Wählen Sie Ihre Logistikregionen und informieren Sie sich über die Logistikschwerpunkte in der jeweiligen Region. Finden Sie passende Grundstücke zum Kauf.
Bitte klicken Sie auf die Karte um mit der Maus zu zoomen
Karteneinstellungen
Karte
Satellit
+
-
Karteneinstellungen
Karte
Satellit
+
-

 

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die gesetzliche Grundlage für Gewerbegebiete in Deutschland ist in §8 der Baunutzungsverordnung verankert. Demnach dürfen in Gewerbegebieten folgende Betriebsarten ohne besondere weitere planungsrechtliche Voraussetzungen angesiedelt werden:

  • Gewerbebetriebe aller Art
  • Lagerhäuser
  • Lagerplätze
  • Öffentliche Betriebe
  • Geschäfts-, Büro,- und Verwaltungsgebäude
  • Tankstellen
  • Anlagen für sportliche Zwecke

In bestimmten Ausnahmefällen Fällen ist auch die Errichtung von Wohnungen für Personen zulässig, wenn diese einem dortigen Gewerbebetrieb zugeordnet. Auch Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche oder auch religiöse Zwecke können durch Ausnahmebestimmungen gebaut werden.

Im Bebauungsplan der zuständigen Stadt oder Gemeinde sind die Grenzen des Gewerbegebiets festgelegt. Störfaktoren wie Lärm müssen in den Begrenzungsbereich der DIN 18005 fallen. In DIN 18005 sind Zielvorstellungen für die städtebauliche Planung hinsichtlich schalltechnischer Orientierungswerte angegeben. Die Norm 18005 gibt allgemeine Hinweise zur Schallausbreitung sowie zu grundsätzlich möglichen Maßnahmen zur Minderung der Schallimmissionen. Die Orientierungswerte in Gewerbegebieten betragen 65 Dezibel am Tage und 55 Dezibel in der Nacht.

ABGRENZUNG ZU INDUSTRIEGEBIETEN

Ein Industriegebiet unterscheidet sich von einem Gewerbegebiet darin, dass die in einem Industriegebiet angesiedelten Betriebe ein besonderes Maß an Umweltbelastungen wie Lärm, Luftschadstoffe, Staub und Gerüche erzeugen. Darum sollen diese noch weiter von Wohngebieten abgegrenzt werden. Industriegebiete sollten für den Schwerverkehr und anderen infrastrukturellen Einrichtungen, wie Gleisanschluss, Energie oder Entsorgung erschlossen sein. In Industriegebieten sind somit auch höhere Lärmpegel als in Gewerbegebieten zulässig.

GEWERBEPARK

Der Begriff Gewerbepark beschreibt ein Gewerbegebiet, welches von privaten Unternehmen gegründet und nach einem einheitlichen Konzept erschlossen und realisiert wurde. Die entstandenen Flächen werden an Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe verkauft oder vermietet. Der Vorteil in einem Gewerbepark liegt in der gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur, da so effizient Kosten gespart werden. Gewerbeparks können auch als „Wirtschaftspark“ bezeichnet werden.

LOGIVEST IST AUTHENTISCH, PERSÖNLICH, ENGAGIERT, REGIONAL.

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren.

Gewerbeimmobilien - Variable Alleskönner für Handel und Industrie.
Gewerbeimmobilien
MEHR
Lagerhallen - Der Umschlagplatz für Waren und Güter. Finden Sie die passende Lagerhalle für Ihren Bedarf.
Lagerhallen
MEHR
Gewerbeflächen - Voraussetzungen für die Flächennutzung.
Gewerbeflächen
MEHR