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INDUSTRIEGEBIETE - DEUTSCHLANDS INDUSTRIEREGIONEN

Ein Industriegebiet – auch Industriezone, Industriezentrum, Industriestandort genannt – ist ein speziell ausgewiesenes Baugebiet für Produktionsbetriebe der Industrie.

Allgemeiner gefasst werden als Industriegebiete auch großräumige Regionen bezeichnet, die eine besonders hohe Dichte an Industrie aufweisen, sogenannte Industrieregionen.

Mit dem Begriff Industrieraum werden Raumplanungen für eine siedlungs- und wirtschaftsgeografische Einheit bezeichnet, die aus einem oder auch mehreren teilweise zusammenhängenden und/oder grenzüberschreitenden Industriegebieten besteht.

UNTERSCHIED ZUM GEWERBEGEBIET

Industriegebiete und Gewerbegebiete sind in dem Sinne gleich, als dass sie Gebiete beschreiben, in denen gewerbliche Betriebe angesiedelt sind. Der Unterschied besteht darin, dass in Industriegebieten jene Gewerbe stehen, welche ein höheres Maß an Umweltbelastungen wie Lärm, Luftschadstoffe, Staub und Gerüche erzeugen und darum insbesondere von Wohngebieten abgegrenzt werden sollen.

Des Weiteren sind Industriebetriebe auf den Anschluss an bestimmte Infrastrukturen wie dem Schwerverkehr, dem Güterverkehr oder der starken Energieversorgung angewiesen. Außerdem müssen sie je nach Betriebsart bestimmten Richtlinien hinsichtlich des Umweltschutzes besonders in der Abfallentsorgung befolgen.

Innerhalb ausgewiesener Industriegebiete können sich Gewerbebetriebe jeglicher Art ansiedeln. So zum Beispiel auch Tankstellen, öffentliche Betriebe oder Lagerplätze und häuser.

GESETZLICHE GRUNDLAGE

In der deutschen Gesetzgebung sind Industriegebiete im Flächennutzungsplan definiert. Die dazugehörigen Regelungen sind im § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) verankert.

Die Baunutzungsverordnung besagt, dass Industriegebiete ausschließlich für die Ansiedlung von gewerblich geführten Betrieben vorgesehen sind. Die Gewerbetriebe sind zumeist solche, die aufgrund bestimmter Verordnungen nicht in anderen Gebieten angesiedelt werden können.

Abseits der BauNVO gelten für manche Industriegebiete bestimmte Ausnahmereglungen in Bezug auf die Ansiedlung. Zum Beispiel bei Anlagen für soziale und sportliche Zwecke oder auch Wohnräume für Industriebetriebsleitende und oder Mitarbeiter.

ALTINDUSTRIALISIERTE RÄUME

Altindustrialisierte Räume oder auch Altindustriegebiete grenzen sich von den neu geschaffenen Industriegebieten ab, da sich diese durch eine gewisse frühe Industrialisierung auszeichnen. Diese Regionen sind oftmals durch ein hohes Rohstoffvorkommen geprägt, sodass sich vor allem Betriebe der Stahl- oder auch Tagebauindustrie ansiedeln.

Heutzutage leiden diese altindustrialisierten Räume unter der Wandlung von der industriellen zur Dienstleistungswirtschaft. Außerdem herrscht dort oft eine starke Monostrukturierung auf die vorhandenen industriellen Bereiche.

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